Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedienungen auch kurz AGB´s genannt regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als Kunden und uns als Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei, das ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Leistungsträger gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Leistungsträger.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von Garten Kultur Kilb GmbH und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienst­leistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Garten Kultur Kilb GmbH an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts­bedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Garten Kultur Kilb GmbH im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen des Kunden / Verbrauchers oder Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn Garten Kultur Kilb GmbH ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch Garten Kultur Kilb GmbH schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Garten Kultur Kilb GmbH hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturprodukte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde/ Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertrags­angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.

2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienst­leistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestä­tigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.

2.4 Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.

2.5 Die Vergabe des Auftrages- ganz oder teilweise- an Subunternehmer, bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

2.6 Werden im Laufe der Durchführung der Arbeiten über das Angebot hinausgehende Arbeiten für zweckmäßig erkannt, ist dem Auftragnehmer bzw. Auftraggeber unverzüglich Nachricht zu geben. Wenn der Auftraggeber der Firma Garten Kultur Kilb GmbH diese Arbeiten genehmigt, gelten sie als Zusatz­aufträge, die gesondert zu rapportieren und verrechnen sind.

2.7 Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richtwerte. Da unsere Arbeiten von Witterungseinflüssen abhängig sind, erstrecken sich die vereinbarten Zeiten in dem Ausmaß, in dem die Witterungsverhältnisse die Arbeit verzögern oder gar unmöglich machen.

2.8 Sämtliche Maße sind Cirka- Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Norm nach oben oder unten, zulässigerweise abweichen können.

2.9 Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen, Farben und Maße vom Beispiel wie Bildern oder Muster abweichen.

§ 3 Leistungs- und Lieferfristen

3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma Garten Kultur Kilb GmbH durch etwaige Zulieferanten.

3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefer­termin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Garten Kultur Kilb GmbH zurückzuführen ist.

3.3 Gerät Garten Kultur Kilb GmbH mit einer Leistung oder Lieferung nach schriftlichen Zeitabsprachen in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten netto Vergütung, sofern Garten Kultur Kilb GmbH den Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat.

3.4 Höhere Gewalt bei Garten Kultur Kilb GmbH oder deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine frist­gemäße Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungs­störungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.

3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Garten Kultur Kilb GmbH richtet sich nach dem zugrunde liegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik.

3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt z.B. durch die Abrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit dem Auftrag­nehmer nach Bauende durchzuführen.
Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung oder Zugang der Rechnung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die sofortige Abnahme, wenn nichts anderes vereinbart ist.

3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 trägt.

§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug, Garten Kultur Kilb GmbH ist nach billigem Ermessen dann berechtigt, die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 10 % p. a. zu berechnen. Näheres wie Skonto etc. wird auf der Rechnung geregelt.

4.2 Garten Kultur Kilb GmbH behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind binnen einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug und Garten Kultur Kilb GmbH behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung / Teilzahlung beglichen werden. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schluss­rechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von Garten Kultur Kilb GmbH, genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.

4.3 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätig bleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

4.4 An- und Abfahrten sind innerhalb eines 25 Kilometer Radius kostenfrei.
Als Ausgangspunkt gilt dabei immer der Sitz von Garten Kultur Kilb GmbH.
Ausnahmen stellen Kleinaufträge unter 500,00€ dar. Diese werden Pauschal mit 35,00€ berechnet, sollte keinerlei andere Vereinbarung getroffen worden sein.

4.5 Soweit nicht anders vereinbart, werden angefangene, nicht vollständige Arbeitsstunden, mit dem der Tätigkeit entsprechenden, halben Stundensatz verrechnet.

4.6 Für Beratungsgespräche von Garten Kultur Kilb GmbH beim Kunden vor Ort oder in anderen Geschäftsräumen, bezüglich baulicher oder gestalterischer Maßnahmen berechnen wir incl. An- und Abfahrten 68,00€/ Std. incl. MwSt.
Diese Kosten werden bei Vertragsabschluß mit dem Auftragsvolumen verrechnet.

§ 5 Gewährleistung

5.1 Garten Kultur Kilb GmbH übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert werden, wird vom Garten Kultur Kilb GmbH keine Gewährleistung übernommen. Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftragnehmer geliefert werden, wird vom Garten Kultur Kilb GmbH die Gewährleistung an den Lieferanten weitergegeben, deren Gewährleistungszeiträume sich oft auf ein Jahr beschränken.
Veränderungen farblicher Art bei eingebauten Naturmaterialien wie Natursteinen, Sichtschutzmatten und Hölzern, sowie deren Rissbildung sind witterungsbedingt und kein Grund zur Reklamation. Dies gilt auch für Setzungsschäden und Verunreinigungen, die aus Arbeiten anderer Auftragsnehmer herrühren. Auf erkennbare Mängel hat Garten Kultur Kilb GmbH den Auftraggeber hinzuweisen.

5.2.1 Mutterboden und Humusanlieferungen werden vom Auftragnehmer nur auf äußere Struktur und Beschaffenheit geprüft. Für hierbei nicht festgestellter Mängel, insbesondere Nährstoffgehalt, Unkrautbesamung und Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen.

5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.). Von dieser Verpflichtung ist Garten Kultur Kilb allerdings befreit wenn Schäden auf das seiner Einflussnahme entzogene Verhalten von Menschen , Haustieren, Wild oder sonstiger äußerer Einflüsse oder auf das starke Auftreten Unkrautsaat oder von pflanzlichen- oder tierischen Schädlingen zurückzuführen ist.
Fälle höherer Gewalt wie Starkregen, Sturm, Frost , Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen solche Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar.

5.4 Garten Kultur Kilb GmbH liefert die Ware in der Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmängel­haftung ist des Weiteren ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für durch Garten Kultur Kilb GmbH erbrachte Werk- oder Dienst­leistungen.

5.5 Für die von uns durchgeführten Bauleistungen geben wir eine Gewährleistung von bis zu fünf Jahren.

5.6 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur Herab­setzung der Vergütung zu. Vom zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesse­rungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.

5.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt Garten Kultur Kilb GmbH keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware i. S. d. § 443 BGG. Im Übrigen haftet Garten Kultur Kilb GmbH für durch Sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt:

5.8 Garten Kultur Kilb GmbH haftet für durch sie zu vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurück­gegebenen Warenwertes. Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung Garten Kultur Kilb GmbH, für aus zu vertretenen Sachmängeln folgenden Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt unberührt.

5.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Dienstleistung.

5.10 Der Kunde hat die empfangende Ware oder angenom­mene Leistung unverzüglich nach Anlieferung / Leistungs­erbringung auf etwaige Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich gegenüber Garten Kultur Kilb GmbH schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs - / Lieferungsdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit etwaige Mängel, Abweichungen vom Leistung / Lieferungsumfang oder sonstige Beanstandungen der Ware / Leistung im Rahmen einer stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können. Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang bei Garten Kultur Kilb GmbH oder dem Versender der Ware.

5.11 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist Garten Kultur Kilb GmbH berechtigt, die ihr aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

5.12 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Garten Kultur Kilb GmbH aus § 478 BGB (Unternehmerrückgriff) besteht nur insoweit, als der Kunde mit seinem Arbeitnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist.

§ 6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informations­pflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahr­zunehmen, sollte dies nicht geschehen, kann Garten Kultur Kilb GmbH für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.

6.2 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und der gleichen, zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.

6.3 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten für die Bereitstellung.

§ 7. Aufrechnungsverbot Ausschluss des Zurückbehaltungs­recht

7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Garten Kultur Kilb GmbH aufzurechnen oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig festgestellt oder durch Garten Kultur Kilb GmbH schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.

§ 8. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand

8.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand von Garten Kultur Kilb GmbH ist das Amtsgericht in Staufen Breisgau. Sind die Vertrags­parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand das Amtsgericht in Staufen Breisgau.

8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

8.3 Im Streitfall ist Garten Kultur Kilb GmbH berechtigt den Streitfall an ein Unabhängigen Schiedsmann zu leiten. Der Schiedsmann wird in diesem Fall vom Kunden und von Garten Kultur Kilb GmbH zusammen ausgewählt. Die anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Kunden und von Garten Kultur Kilb GmbH getragen.

§ 9. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen

9.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Verein- barungen zwischen Garten Kultur Kilb GmbH und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäfts­verbindungen und des Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinba­rungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.